Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Energieministerin Simonetta Sommaruga haben Ende August den Vier-Stufen-Plan bei Gasknappheit vorgestellt. Unsachgemäßes Einparken, rechts überholen oder zu stark aufs Gaspedal treten – bald könnte ein weiteres Delikt auf der Liste der Busse hinzukommen: Überhitzung. Vor drei Wochen hat der Bundesrat seinen Plan vorgestellt, wie bei einer drohenden Gasknappheit vorzugehen ist, um das Schlimmste zu vermeiden. Auch private Haushalte sind in der Verantwortung. Wenn Sparforderungen und die Umstellung auf Öl statt Erdgas – wo möglich – nicht mehr ausreichen, werden Einschränkungen und Verbote verhängt. Die Wohnung darf nur auf maximal 19 Grad beheizt werden, das Wasser im Boiler darf auf maximal 60 Grad aufgeheizt werden. Das reicht zwar nicht aus, aber als letztes Mittel gäbe es Gasquoten für Unternehmen.

Saunapolizei spielen?

Der Stufenplan von SVP-Finanzminister Guy Parmelin (62) wird von den Kantonen grundsätzlich begrüsst. Allerdings sehen sie in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf. So fordern die Kantone zum Beispiel, dass Kontrollen und Sanktionen klarer geregelt werden. Spielst du wirklich Saunapolizist? Was, wenn jemand erwischt wird, dessen Wohnung trotz Heizbeschränkung noch wohlig warm ist? In einem Schreiben an den Bundesrat fordern die Kantone, sie bräuchten schweizweit klare Kriterien, was kontrolliert werden soll und was nicht. Gleiches gilt für das Sanktionsregime. Andernfalls, warnen die Kantone, droht ein Flickenteppich – die Corona-Massnahmen werden erinnert. Absender des Schreibens ist die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren. Aber auch Kantonspolizeidirektoren, Wirtschafts- und Finanzdirektoren und andere Regierungsratskonferenzen unterstützen die Anträge.

Schecks sind “rechtlich bedenklich”

Die Kantone fordern insbesondere, die Verhängung von Bussen gegen Gassünder zu ermöglichen. Dies würde es viel einfacher machen, geringfügige Verstöße zu ahnden. Andernfalls sollte bei Zuwiderhandlung ein Strafverfahren eingeleitet werden. Die Basler Regierung warnt in ihrer Stellungnahme, dies sei unverhältnismässig und überfordere Polizei und Justiz. Der Kanton Luzern weist zudem darauf hin, dass es «juristisch zweifelhaft» sei, ob «ohne konkrete Verdachtsmomente Innenraumkontrollen überhaupt zulässig wären». Die Kantone kritisieren in ihrem gemeinsamen Schreiben auch, dass nicht klar ist, wann sie festgelegt wird. Unternehmen, Kantone und Gemeinden brauchen klare Indikatoren, wann die nächste Massnahmenstufe aktiviert wird, damit sie sich darauf vorbereiten können.

Bud muss Gas geben

Zudem wird der Bundesrat ermahnt, bei der Erdgasplanung Gas zu geben. Energiemanager befürchten, dass die jüngste Einstellung der russischen Gaslieferungen bald zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen könnte. Jetzt braucht es schnellstmöglich einen Masterplan inklusive Stromversorgung. Bisher hatte es der Bundesrat aber nicht sonderlich eilig. Das Volkswirtschaftsdepartement beabsichtigt, die Stellungnahmen der Kantone und Verbände erst Ende Oktober an die Regierung zu melden. Erst wenn der Winter vor der Tür steht, soll das Vorgehen bei Gasknappheit endgültig festgelegt werden.