Nach Gerichtsangaben war der Insasse in Vorbereitung auf seine geplante Entlassung am 13. September in die offenen Justizvollzugsanstalten verlegt worden. Etwa fünf Wochen später wäre er normalerweise entlassen worden. Der 41-Jährige verbüßte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels, Erpressung und Waffenbesitzes. Er soll auch Verbindungen zur organisierten Kriminalität gehabt haben, wie Krek am Mittwoch einräumte.

Das Fehlen des Flüchtlings wurde zunächst nicht bemerkt

Während der Untersuchungshaft des 41-Jährigen gab es nach Angaben des Senators Hinweise darauf, dass der Mann auch Verbindungen zum Salafismus oder zum radikalen Islam haben könnte. Dies wurde mehrfach diskutiert. Allerdings hätten die Psychologen diese Einschätzung Ende 2021 nicht geteilt. Eine Anfrage beim Verfassungsschutz im August 2022 ergab zudem, dass solche Erkenntnisse nicht vorlagen. In der Justizvollzugsanstalt Plötzensee verhielt sich der Mann unauffällig. Daher wurde schließlich beschlossen, in die offene Justizvollzugsanstalt zu ziehen. Laut Kreck wurde der Schütze zuletzt am Samstagabend gegen 20.10 Uhr gesehen. Bei der Zählung am Sonntag gegen 0.35 Uhr wurde sein Fehlen schließlich bemerkt. “Zuverlässige Aussagen über die Umstände der Flucht sind nicht möglich”, sagte der Senator. Er wies darauf hin, dass das offene Gefängnis nicht wie die geschlossenen Gefängnisse gesichert sei.

Fall Koray T.: Der flüchtige Mörder wurde noch nicht gefasst

Tatsächlich sind Ausbrüche aus dem offenen Vollzug und insbesondere aus der JVA Plötzensee keine Seltenheit. Stattdessen berichten die Medien weiterhin über ganze Serien von Ausbrüchen. Laut Deutschlandfunk gelang allein in den Jahren 2016 und 2017 rund 85 Häftlingen die Flucht, was vor allem dadurch möglich ist, dass es keine Versicherung für Häftlinge im offenen Vollzug gibt, die zur Rehabilitierung von Häftlingen beitragen soll aus der Haft entlassen werden. Erst vor wenigen Wochen gelang einem weiteren verurteilten Gewalttäter die Flucht. Koray T., 28, kehrte seit seiner ersten unbegleiteten Ausreise am 27. August nicht wie vereinbart in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurück – offenbar wollte er sich um die Einschulung seines Kindes kümmern. Dort sollte er wegen heimtückischen Mordes eine achtjährige Haftstrafe verbüßen, wurde aber nach drei Jahren ohne Begleitung entlassen. Crack musste für die Lockerung bereits scharfe Kritik vom Rechtsausschuss einstecken. Nach ihren Angaben war vor der Entscheidung eine umfassende Prüfung durchgeführt worden. Der Flüchtige Koray T. soll sich Berichten zufolge inzwischen in der Türkei aufhalten.