Mit dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung erhalten nun auch rund 21 Millionen Rentner den pauschalen Energiepreisbeiwert (EPP) von 300 Euro. Außerdem steigen auch für sie die Energiekosten rasant. In der Vergangenheit hat die Nichtberücksichtigung von Rentnern bei den Geldsegen für Aufsehen gesorgt. Doch bevor das Geld zu fließen beginnt, sind noch einige Fragen zu klären. Wann bekommen Rentner die 300 Euro? Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) einmalig zum 1. Dezember 2022. Wer zahlt das Geld? Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Ist das EEP steuerpflichtig? Ja, ist sie. Auf den einheitlichen Satz des Energiepreises ist Einkommensteuer zu entrichten. Die Auszahlung erfolgt zunächst brutto, ebenso wie die eigentliche Rente, wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf ntv.de mitteilt. Sie muss dann mit einer etwaigen Steuererklärung verrechnet werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedenfalls nicht an. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Die Erklärung ist fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen die Jahresgrundvergütung übersteigt. 2022 beträgt dieser 9.984 Euro für Einzelpersonen und 19.968 Euro für Ehepaare. Eigentlich. Denn im Rahmen der vielen Entlastungsmaßnahmen stieg dieser rückwirkend um 363 Euro auf 10.347 Euro. Aber nicht nur die Höhe der Rente ist wichtig, sondern auch, wann jemand in Rente geht. Renten werden seit 2005 nur noch teilweise besteuert. Bis 2005 war die Hälfte der bezogenen Renten steuerfrei, bis 2022 werden 82 Prozent der Rentenleistungen steuerpflichtig sein. Denn jedes Jahr erhöht sich der Prozentsatz des zu versteuernden Rentenanteils für jeden neuen Rentner um zwei Prozentpunkte. Beginnt die Rente im Jahr 2022, beträgt sie demnach 82 Prozent der Bruttojahresrente. Danach erhöht sie sich für Neurentner nur noch um einen Prozentpunkt. Alle Renten ab 2040 werden zu 100 % besteuert. Hintergrund der dynamischen Rentenbesteuerung ist die Transformation der Besteuerung in ein nachgelagertes System. Das bedeutet, dass Beiträge zur Rentenversicherung während des Erwerbslebens steuerlich absetzbar sind und die Rente im Stadium der Auszahlung versteuert werden muss. Eine Einkommensteuererklärung ist zumindest dann fällig, wenn die Gesamtsumme der Einkünfte eines Rentners den für das betreffende Jahr geltenden Grundfreibetrag übersteigt. Davon können auch Langzeitrentner betroffen sein. Die gute Nachricht ist, dass der Rentenbetrag für die kommenden Jahre gleich bleiben wird. Für ältere Menschen, die eine Rente ab 2005 beziehen, bleiben 2022 immer 50 Prozent der Rentenzahlung aus dem Jahr 2005 steuerfrei. Der Freibetrag bezieht sich auf den konkreten Geldbetrag und nicht auf einen Teil der entsprechenden Rente. Zukünftige Rentenerhöhungen müssen daher voll versteuert werden. Aber? Laut Koalitionspapier soll die Vollbesteuerung der Renten zwar von 2040 bis 2060 verlängert und damit gelockert werden. Dieser Punkt findet sich in einem der nächsten (vermeintlichen) Hilfspakete wieder. Was ist zu beachten? Dabei ist zu beachten, dass unter Einkommen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern alle Einkünfte zu verstehen sind. Also unter anderem Mieteinnahmen, betriebliche Zahlungen, Riester- oder private Altersvorsorge und Kapitalerträge. Was kann entfernt werden? Die Höhe der tatsächlich anfallenden Steuern hängt im Wesentlichen davon ab, welche Aufwendungen von den Finanzbehörden steuerlich geltend gemacht werden können. Wie berufstätige Steuerzahler können auch Rentner verschiedene Ausgaben in ihrer Steuererklärung absetzen. Darunter fallen beispielsweise Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden, Versicherungsbeiträge wie Unfall- oder Betriebshaftpflichtversicherung und Krankheitskosten. Gleiches gilt für die Kosten, die Rentnern entstehen, wenn sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einen komplizierten Sachverhalt erklären lassen oder eine Steuerpflicht prüfen lassen wollen. Was keine schlechte Idee ist, denn auch Rentner sind verpflichtet, die Steuer abzuführen. Sie sollten also nicht darauf warten, dass Sie von der Macht getroffen werden. Ansonsten kann auch diese Form der Pensionierung zu Nachzahlungen und Strafzahlungen in Form von Strafzinsen führen. Was ist übrig? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Höhe der Rente sind die Steuerabzüge individuell. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Rente, desto effektiver die absolute Entlastung für Rentner, wie Ihnen das Bundesfinanzministerium mitteilt. Zum Vergleich: Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler würde ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresgehalt von 45.000 Euro eine Energiepauschale von 216,33 Euro erhalten. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro würde derselbe Mitarbeiter 248,83 Euro erhalten. Ist er in der Steuerklasse 3 gemeldet, bleibt er beim Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die Pauschale voll ausbezahlt. Für höhere Löhne bleiben weniger übrig. Nach Berechnungen des Verbandes kommt ein Alleinstehender mit Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro auf einen Nettozuschuss von 181,80 Euro. Für ihn gilt der höchste Steuersatz und durch die Pauschale fällt auch wieder ein Solidaritätszuschlag an. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro würde pauschal 184,34 Euro erhalten. Was ist, wenn Rentner bereits den Einheitspreis für Energiearbeiter erhalten haben? Laut BMF ist sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Das Paket ist also nur einmal verfügbar. Die Umsetzung dieses Beschlusses bleibt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales abzuwarten. Muss ich mich für die EPP bewerben? nein Der Festpreis der Energie wird automatisch bezahlt. Warum bekamen Rentner nichts von der ersten EVP? Begründet wurde dies mit den üppigen Rentenerhöhungen zum 1. Juli dieses Jahres. Was ist die Gesamtentlastung? Die Bundesregierung spricht von Entlastungen in Höhe von insgesamt rund sechs Milliarden Euro. Bekommen Rentner auch EPP? Ja, der Bund wird den rund 1,5 Millionen Bundesrentnerinnen und -empfängern auch eine entsprechende Kapitalabfindung zahlen. Die Umsetzung obliegt dem Bundesministerium des Innern. Gibt es eine Bewertung? Na sicher. Zum Beispiel vom Bund der Steuerzahler. Er beklagt im Grunde, dass es nur dann eine wirkliche Entlastung gäbe, wenn der Einheitsenergiepreis steuerfrei wäre. (Dieser Artikel wurde erstmals am Dienstag, den 20. September 2022 veröffentlicht.)