Insbesondere die Förderung von COVID-19 für Unternehmen über der Grenze von 10.000 Euro pro Jahr werde künftig in der Transparenzdatenbank erfasst, erklärte Finanzminister Magnus Brunner. Aus Sicht von ÖVP und Grünen erhöht dies die Transparenz und öffentliche Kontrolle. Die Leistungen des COVID-19-Schadensbonus, des Schadensausgleichs, des Fixkostenzuschusses, des Lockdown-Einnahmenausgleichs und der COVID-19-Zahlungen für die Land- und Forstwirtschaft sollen freigegeben werden. Maßnahmen zur Bekämpfung des Fördermittelmissbrauchs seien bereits eingeleitet worden, betonte Angela Baumgartner (ÖVP). Transparenzdatenbank zur Vermeidung von Überfinanzierung Für Karin Doppelbauer (NEOS) ist das eine rechtliche Verbesserung, aber nicht genug, da nur ein Teil der Corona-Förderung öffentlich gemacht wird. NEOS stimmte jedoch für den Gesetzentwurf. Kai Jan Krainer (SPÖ) sah das anders. Das Gesetz reicht ihm nicht aus, um Transparenz zu schaffen. Der Kommissar kritisierte den rechtswidrigen Erhalt von Subventionen sowie überhöhte Subventionen von gewinnorientierten Unternehmen. Die SPÖ stimmte der Änderung daher nicht zu. Stattdessen würden die Sozialdemokraten einen COVID-19-Unterausschuss bevorzugen, der allerdings keine Unterstützung bei der ÖVP fand. Elisabeth Götze (Grüne) plädierte angesichts der Diskussionen um Über- und Unterfinanzierung für Transparenz. Die Transparenzdatenbank solle dabei helfen, eine Überfinanzierung zu vermeiden, betonte er. Für Baumgartner wächst die Transparenzdatenbank mit den Herausforderungen der Zeit weiter. Finanzminister Brunner hob die enorme Arbeit der COFAG während der Pandemie hervor. Mit diesem Schritt soll mehr Transparenz für die Öffentlichkeit geschaffen werden. Wichtig ist auch, aus der Kritik an Fördermaßnahmen zu lernen. Eine Diskussion über Neid auf Kosten von Arbeitnehmern und Unternehmern sollte vermieden werden. (nah) gla HINWEIS: Nationalrats- und Bundesratssitzungen können auch per Livestream verfolgt werden und stehen als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung.
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