Uniper gehört dem Staat – und Habeck ist bereit für die nächste Rettungsaktion

Stand: 13:04 Uhr|  Lesezeit: 3 Minuten 

Uniper verstaatlicht, Gasabgabe kommt – „Wir haben unseren Beitrag geleistet“ „Deutschland übernimmt 99 Prozent der Uniper-Anteile“, sagt Robert Habeck. „Wir haben die Entscheidung getroffen, die Versorgungssicherheit für Deutschland zu gewährleisten“, sagte der Finanzminister. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die Verstaatlichung von Uniper ist offiziell – aber zu welchem ​​Preis? Auch der Erwerb weiterer Erdgasunternehmen ist nicht ausgeschlossen. Aber ist es rechtlich überhaupt möglich, ein Staatsunternehmen mit einem Aufschlag zu retten? Robert Habeck hat dazu eine klare Meinung. Am Mittwoch um 7.50 Uhr verkündete das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) offiziell, was seit Tagen klar war: Deutschland verstaatlicht den Gasimporteur Uniper. Das Unternehmen soll bald zu 99 Prozent im Besitz des Bundes sein. Das kostet rund 16 Milliarden Euro – vorerst. Doch wie teuer die Verstaatlichung letztlich für Steuerzahler und Gaskunden in Deutschland wird, ob die Gasabgabe trotz Uniper-Übernahme kommt und welche Unternehmen möglicherweise verstaatlicht werden, blieb am Mittwochvormittag unklar. Ein verlockender Vorschlag gegen Ende von Habecks Pressekonferenz deutet darauf hin, dass Uniper nur der Anfang sein könnte. Der Minister betont, dass seine Garantien nicht nur das neue Staatsunternehmen betreffen. „Der Staat wird alles tun, um das Unternehmen am Markt zu halten“, sagt er auf die Frage, ob auch die beiden anderen großen Gasimporteure VNG und SEFE – ehemals Gazprom Germania – vor einer Verstaatlichung stehen. Die Garantie gilt für alle systemrelevanten Unternehmen. Lesen Sie hier mehr über den Erdgaszuschlag Hohe Strom- und Erdgaspreise
Entsprechend kostspielig könnten Rettungsaktionen am Energiemarkt werden. In Koalitionskreisen ist von 60 bis 100 Milliarden Euro die Rede. Eigentlich wollte der Bund einen Teil der Kosten mit der Gasumlage finanzieren, doch Habeck selbst rückt nun deutlich von der Umlage ab. Lesen Sie auch Eurojackpot-Aktion online Nun soll die geänderte Verordnung vorgelegt werden, die die Grundlage schafft. “Wir haben unsere Pflicht getan”, beteuert der Minister. Die Erdgasabgabe sei nur “eine Brücke”, sagt Habeck, dessen Ministerium für die Entwicklung der Verordnung zuständig war. Inzwischen gibt es “wirtschaftsverfassungsrechtliche” Bedenken. Diese Frage wird intensiv untersucht – in den zuständigen Ministerien. Hambeck versucht, den Ball ins Gericht von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zu legen, der für eine solche Prüfung zuständig sein soll.

Gaszuschlag “nicht als Witz und Attrappe eingeführt”

Die Frage ist nun, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, ein Staatsunternehmen mit einem Aufschlag zu retten. Immerhin gehört Uniper mittlerweile fast allen Steuerzahlern – die Verluste sollen ab Oktober aber nur noch Gaskunden finanzieren. Die Abgabe sollte aber in jedem Fall eingetragen werden. „Die Gasabgabe wird kommen“, sagt Habeck. Dies liegt vor allem daran, dass die Umsetzung der jetzt angekündigten Verstaatlichung noch lange dauern wird. Bis Uniper im Besitz des Bundes ist, wird es noch mindestens drei Monate dauern. Daher soll die Zuteilung von Anfang Oktober bis Ende des Jahres greifen und damit die entstehenden Verluste decken. „Jetzt zu sagen ‚Kein Gaszuschlag‘ ist keine Antwort“, sagt Hambeck. “Wir haben sie nicht als Witz dargestellt.” Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und über den Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.